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Dentalphobie: Die Behandlung unter Vollnarkose

Wie läuft die Behandlung unter Vollnarkose bei Menschen mit Dentalphobie ab?

Wir haben uns im Laufe der Zeit auch auf die Behandlung von Patienten mit Zahnarztangst (Dentalphobie) spezialisiert. Diese Menschen brauchen besondere Einfühlsamkeit und Geduld, wenn sie zum Zahnarzt gehen. Dentalphobie ist eine Form der gesteigerten Angst vor allem, was mit dem Zahnarzt zusammenhängt.

Dentalphobie geht weit über die Angst hinaus, die andere Patienten empfinden, wenn sie eine Zahnarztpraxis aufsuchen. Bei Menschen mit Zahnarztangst in dieser Form reicht bereits der Gedanke an den Zahnarztbesuch aus, um in sprichwörtliche Panik zu verfallen. Auch die Gerüche der Praxis erzeugen in ihnen Angst. Die eigentliche Behandlung kann daher nur stattfinden, wenn zuvor einige Schritte durch unsere Praxis eingehalten werden. Dazu kommen wir gleich.

Die Ursachen für Dentalphobie sind meist in der Kindheit zu finden. Studien haben ergeben, dass häufig eine Zahnbehandlung im Kindesalter vorlag, die so verstörend und angsterzeugend war, dass daraus ein Trauma entstanden ist. Auslöser können unsensible Zahnärzte sein, überraschende Schmerzen oder Falschbehandlungen, die nicht folgenlos bleiben.

Vor der Behandlung kommt das Vorgespräch

Für Menschen mit Dentalphobie ist die Entscheidung, eine Zahnarztpraxis aufzusuchen, bereits ein erster und durchaus großer Erfolg. In vielen Fällen wird diese Entscheidung gar nicht erst auf freiwilliger Basis gefällt, sondern hinausgeschoben, bis es – wegen akuter Schmerzen – gar nicht mehr anders geht. Das verstärkt meist das Problem der Phobie um einen weiteren Faktor, da bei Notfallbesuchen eine Vollnarkose nicht möglich ist.

Wer also vor diesem kritischen Punkt in unsere Praxis kommt, verdient nicht nur besondere Aufmerksamkeit, sondern auch Anerkennung. Und die bekommt er bei uns auch.

In aller Regel ist es nicht empfehlenswert, bei Patienten mit einer Dentalphobie sofort mit der Behandlung zu beginnen. Unsere Patienten wissen, dass beim ersten Termin lediglich ein Vorgespräch stattfindet. In diesem stellen wir Fragen und machen uns ein Bild über die psychische Verfasstheit des Patienten. Wenngleich Dentalphobie bestimmte Aspekte mit Wiedererkennungswert hat, ist doch jeder Mensch anders.

Unterschiedlich ist natürlich auch der Zustand der Zähne der Patienten mit einer Dentalphobie. An der Angst ändert das aber nur wenig, denn die Irrationalität der Patienten ist weitgehend unabhängig vom Zustand der Zähne. Wir besprechen mit dem Patienten, welche Behandlung wir anraten und beantworten seine Fragen in aller Ruhe.

Ruhe – das ist ohnehin ein wichtiges Stichwort. Der Patient braucht das Gefühl, gut aufgehoben zu sein, er braucht also Ruhe und Zuwendung. Das Wichtigste ist jedoch, ihn mit seiner Angst ernst zu nehmen. Daher vermeiden wir kategorisch „Ratschläge“ wie „So schlimm wird es schon nicht werden“ oder „Jetzt beruhigen Sie sich erst einmal“. So derlei Tipps auch gemeint sein mögen, sie erfüllen faktisch keinerlei Zweck. Man sagt einem Menschen mit einer Spinnenphobie schließlich auch nicht, dass diese kleinen Tierchen eigentlich sehr nützlich und sehr harmlos sind (zumindest wäre es nicht klug, so zu argumentieren).

Nach dem Vorgespräch vereinbaren wir einen Termin, an dem dann die Behandlung unter Vollnarkose durchgeführt wird.

Die Behandlung mit dem Anästhesisten

Wie oben beschrieben, ist eine spontane Behandlung von Angstpatienten nicht möglich. Zwar kann jeder Mensch mit akuten Schmerzen in unsere Praxis kommen und bekommt dann selbstverständlich die notwendige Behandlung. Doch eine Vollnarkose ist nur möglich, wenn ein Anästhesist mit dabei ist, die Narkose durchführt und während der ganzen Behandlung überwacht.

Nachdem das Vorgespräch stattgefunden hat, können wir den Termin vereinbaren und so dementsprechend auch den Anästhesisten mit einplanen. Der Patient wird also in den Behandlungsraum geführt und braucht sich dort nicht weiter mit seiner Angst und/oder Panik zu beschäftigen (Anmerkung: Das Warten ist für Patienten mit Dentalphobie kaum zu ertragen, wir verkürzen die Wartezeit daher auf ein absolutes Minimum). Die Vollnarkose erfolgt also schnell, nachdem der Patient den Raum der Behandlung betreten hat.

Eine Frage, die viele Menschen mit Zahnarztangst miteinander verbindet, lautet übrigens: „Und wenn die Narkose bei mir nicht wirkt?“ Diese Frage ist verständlich, denn in ihr manifestiert sich die große Sorge, dass bei einem selbst nicht funktioniert, was bei anderen kein Problem ist. Meist ist eine Antwort auf diese Frage gar nicht nötig, weil der Patient dann bereits in einen Dämmerschlaf übergetreten ist und die Vollnarkose kurze Zeit später wirkt.

Die Phase des Aufwachens

Der Anästhesist überwacht die Behandlung bis zum Schluss und sorgt dann dafür, dass der Patient aus der Vollnarkose wieder erwacht. Dies geschieht in einem separaten Raum, damit der Patient nicht als ersten Eindruck nach dem Aufwachen einen Behandlungsraum sieht.

Während der Patient wieder zu sich kommt, schauen wir regelmäßig nach ihm, um ihn beruhigend und angemessen ansprechen zu können. Häufig sind Ehepartner oder andere Vertrauenspersonen in der Nähe, die ebenfalls sofort da sind, wenn der Patient erwacht.

Die Kostenübernahme

Noch ein paar Worte zur Kostenübernahme: Diese ist leider keinesfalls „in Stein gemeißelt“, im Gegenteil. Patienten haben uns berichtet, dass etwa ein Anruf bei der Krankenkasse ergeben habe, dass eine Kostenübernahme grundsätzlich nicht in Betracht kommt. Das lässt sich natürlich nicht auf alle Krankenkassen übertragen, man kann auch eine gute und hilfreiche Beratung erhalten. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht.

Bei Patienten, die gesetzlich versichert sind, führt der Weg der Kostenübernahme über ein Attest eines Psychiaters. Das Attest eines Psychotherapeuten reicht in der Regel nicht aus (was aber viele Psychotherapeuten nicht wissen).

Wenn der Psychiater das Attest ausgestellt hat, gibt der Patient dieses vor der Behandlung in unserer Praxis ab. In den meisten Fällen reicht das aus, denn der Anästhesist kann anhand dieses Attests die direkte Abrechnung mit der Krankenkasse in die Wege leiten.

Bei Patienten mit einer privaten Krankenversicherung hängt es vom gewählten Tarif ab, ob eine Vollnarkose finanziell übernommen wird oder nicht.

Abschließende Bemerkung: Die hier nachzulesenden Informationen über eine mögliche Kostenübernahme sind keine verbindliche Rechtsauskunft. Jeder Einzelfall ist anders und wird entsprechend behandelt. Um sicher zu sein, empfehlen wir einen Anruf bei der Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung.