Ein Hausbesuch vom Zahnarzt? Genau diese Leistung bieten wir speziell für Patienten an, die nicht aus eigener Kraft in unsere Zahnarztpraxen nach Berlin Schöneberg, Berlin Marzahn oder Berlin Kreuzberg kommen können. Dies betrifft im Besonderen ältere und kranke Menschen sowie Menschen mit Behinderungen.
In der Realität des Pflegealltags kommt die zahnmedizinische Versorgung häufig zu kurz. Doch gerade für ältere und pflegebedürftige Menschen ist die Pflege des Mundraums besonders wichtig. Die Zähne haben Einfluss auf den gesamten Organismus und daher können sich auch Zahnkrankheiten negativ auf das Wohlbefinden und die Gesundheit älterer Menschen auswirken.
Wir legen großen Wert darauf, die Zähne, die noch erhalten sind, zu versorgen und den eingesetzten Zahnersatz zu pflegen und gründlich zu reinigen. Dafür sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen nötig.
Viele ältere Menschen leben noch in ihrem gewohnten Umfeld und werden dort häuslich versorgt. Wenn die Mobilität jedoch schon so weit eingeschränkt ist, dann können Arzttermine in Zahnarztpraxen gar nicht mehr oder kaum noch wahrgenommen werden. Wenn der Gang zum nur noch unter erheblichem Aufwand möglich ist, dann kommt der Zahnarzt einfach nach Hause. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass die Zahngesundheit nicht von der Beweglichkeit der Patienten abhängen darf.
Für gesetzlich versicherte Patienten gilt, dass die sogenannte „aufsuchende“ Betreuung dann unterstützt wird, wenn der Besuch in der Praxis nicht (mehr) möglich ist. Das gilt sowohl für das eigene Zuhause als auch für Besuche im Pflegeheim.
Die privaten Krankenversicherungen regeln diese Hausbesuche individuell nach dem gewählten Tarif. Am besten informieren Sie sich als Privatpatient vorab bei Ihrer Versicherungsgesellschaft über die Möglichkeiten eines Hausbesuches.
Die Behandlungsmöglichkeiten sind bei einem Hausbesuch des Zahnarztes naturgemäß eingeschränkt. Wir können keine größeren Eingriffe vornehmen, für die wir die Ausstattung unserer Praxis benötigen. Dennoch können wir im Rahmen der Untersuchung bei Ihnen im Hause prüfen, ob Zähne, Zahnfleisch oder Bereiche des Kiefers eine Behandlung benötigen. Dafür müssen wir wissen, wie es um Ihre allgemeine Gesundheit steht und ob und welche Medikamente Sie einnehmen.
Auch wenn uns während eines Hausbesuches nicht das komplette Spektrum der medizinischen Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung steht, können wir Ihnen trotzdem helfen. Möglich sind Behandlungen der Mundschleimhaut, das Entfernen harter und weicher Zahnbeläge und Maßnahmen, die der Schmelzhärtung der Zähne dienen. Auch Druckstellen bei Prothesen lassen sich zu Hause behandeln sowie der Halt, der Sitz und die Funktion ebenfalls. Außerdem können auch kleine Reparaturen vorgenommen werden. Zusätzlich gibt für pflegende Angehörige die Option, Anleitungen zur Handhabung und Reinigung von Zahnersatz zu erhalten. Selbst das Legen von Füllungen oder das Befestigen lockerer Kronen ist in den eigenen vier Wänden während eines Hausbesuches unter bestimmten Bedingungen machbar.
Umfangreiche Behandlungen sind nach wie vor nur in der Praxis möglich. Wenn der Patient nicht aus eigener Kraft die Fahrt in unsere Praxisräume antreten kann, dann besteht die Möglichkeit, ein Taxi oder einen Krankentransport zu rufen und sich in die Zahnarztpraxis fahren zu lassen.
Im Falle einer Taxifahrt müssen die Patienten zunächst mit der Krankenkasse oder der Versicherung die Finanzierung klären. Dazu ist eine Genehmigung notwendig, die der Hausarzt (nicht der Zahnarzt!) ausstellt. Nur in ganz besonderen Situationen kann der Zahnarzt diese Genehmigung schreiben, zum Beispiel, wenn die Immobilität direkt mit der Zahnerkrankung zusammenhängt.
Patienten haben bei Taxifahrten einen Eigenanteil zu zahlen, der meist 10 Prozent der Fahrtkosten beträgt. Mindestens fünf Euro muss der Patient in jedem Fall selbst tragen, höchstens jedoch 10 Euro. Bei einem Krankentransport muss zuvor nachgewiesen werden, dass eine fachliche Betreuung während der Fahrt nötig ist. Ist die Zahnarztbehandlung zudem zwingend medizinisch notwendig, dann werden Krankentransporte von der Krankenkasse oder der Versicherung erstattet. Auch der Krankentransport muss vorab bewilligt werden; zuzahlungspflichtig ist er ebenfalls.