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Kieferorthopädie in Berlin | Zahnarztpraxis für Angstpatienten

Kieferorthopädie

kieferorthopädie berlin Kiefer- und Zahnfehlstellungen belasten nicht nur junge Menschen. Fehlstellungen sind ein Phänomen, das viele Patienten unabhängig vom Alter betrifft und das zahlreiche Ursachen haben kann. In unserer Zahnarztpraxis in Berlin bieten wir umfangreiche kieferorthopädische Behandlungen an. Im Speziellen behandeln wir auch Menschen, die an einer ausgeprägten Dentalphobie leiden.

Der entscheidende Beitrag der Zahnstellung für die Zahngesundheit

Fehlstellungen des Gebisses sind nicht nur ein ästhetisches Problem. Zähne, die zu eng beieinander oder schief stehen, beeinträchtigen die Funktion beim Beißen, beim Sprechen und Kauen. Außerdem sind die von Fehlstellungen betroffenen Zähne häufig schwer zu reinigen, wodurch schneller Karies entstehen kann. Stehen die Vorderzähne zu weit vor, dann lässt sich der Mund nicht mehr schließen und die Schleimhäute trocknen aus. Auch die Gefahr von Entzündungen des Zahnfleisches und des Zahnbettes steigt.

Okklusion als wichtige Voraussetzung für Ihre Zahngesundheit

Als Okklusion bezeichnet man das harmonische Ineinandergreifen der Zähne aus dem Ober- und dem Unterkiefer. Stehen die Zähne schief, dann ist diese Okklusion gestört. Die Zähne sind fehlbelastet, behindern sich gegenseitig und schleifen sich ungleichmäßig ab. Manchmal schafft es die umgebene Muskulatur im Kiefer, diese Fehlstellungen anzupassen. In anderen Fällen kann die Kieferorthopädie die Okklusion wiederherstellen.

Wann brauche ich eine Zahnspange?

zahnspange für kinder Es gibt unterschiedliche Befunde, die das Tragen einer Zahnspange erforderlich machen. Dazu gehören beispielsweise der Kreuzbiss, der Unterbiss, der Überbiss oder der Tiefbiss. In der Regel wird der Zahnarzt zunächst einen Abdruck Ihres Gebisses anfertigen und die Fehlstellung einem Schweregrad zuordnen. Anhand dieses Befundes wird dann entschieden, ob das Tragen einer Zahnspange erforderlich ist.

Unsichtbare Zahnschienen: Der Favorit bei unseren Patienten

unsichtbare zahnschiene Während Zahnspangen früher sehr auffällig waren und die Optik erheblich gestört haben, gibt es heute schon nahezu unsichtbare Alternativen. Die unsichtbare Zahnspange ist eine sehr schonende Möglichkeit der Zahnkorrektur. Die Schienen werden aus einem besonderen Kunststoff individuell für den Patienten angefertigt und können bei unterschiedlichen Diagnosen angewendet werden. Die schienen üben während des Tragens kontinuierlich einen sanften Druck auf die Zähne aus, so dass diese sanft in die richtige Position geschoben werden.

Typische Indikationen für eine unsichtbare Zahnschiene

  • Zahnlücken
  • Gekippte Zähne
  • Leichte bis komplexe Fehlstellungen der Zähne

Die unsichtbare Zahnspange ist auch für Patienten geeignet, die bereits Implantate, Brücken oder wurzelbehandelte Zähne haben. Diese Methode der Zahnkorrektur eignet sich sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene. Die Zahnschienen können über einen Zeitraum von 24 Stunden täglich getragen werden.

Viele unserer Patienten wünsche sich eine unsichtbare Zahnspange, weil sie eine sehr einfache und schmerzfreie Form der Zahnkorrektur ist. Sie können ungestört lachen und sprechen, ohne dass Ihre Mitmenschen überhaupt bemerken, dass Sie eine Zahnspange tragen.

  Übrigens: Selbst wenn in Ihrem Fall die unsichtbare Korrekturschiene nicht in Frage kommen sollte, finden wir ganz sicher die für Sie optimale Lösung. Denn Zahnkorrekturen sind dank moderner Innovationen heute nicht mehr mit den sperrigen Modellen vergangener Zeiten zu vergleichen.

Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung von Zahn- bzw. Kieferfehlstellungen?

Grundsätzlich gehört die Erstberatung bei einem Kieferorthopäden zu den Leistungen, die die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen. Welche Behandlungsleistungen dann im Einzelnen übernommen werden, muss individuell abgewogen werden. Wenn Zahn- und Kieferfehlstellungen zu einer erheblichen Einschränkung beim Kauen, Beißen, Atmen oder Sprechen führen, dann übernehmen die Krankenkassen häufig einen Großteil der Behandlungskosten.

Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Kassen in der Regel 100% der zahnmedizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlungskosten. Ob eine Behandlung medizinisch notwendig ist, entscheidet der Zahnarzt.

Auch bei Erwachsenen werden Kosten übernommen, wenn schwere Anomalien des Kiefers vorliegen. Gerne erstellen wir Ihnen einen Behandlungsplan, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Vereinbaren Sie gleich einen Termin für das Erstgespräch in unserer Zahnarztpraxis für Kieferorthopädie in Berlin.